Chirurgische und gynäkologische Kleintierklinik
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ECTS-Fakultät

A. Allgemeine einführende Informationen

A 1. Aufbau des ECTS Systems

a. Grundidee des ECTS Systems

Die Europäische Union möchte das Studium im Europäischen Ausland mit dem Ziel, die Zusammenarbeit auf akademischer Ebene zu verbessern fördern. Studierende, die ein Auslandsstudium anstreben, werden insbesondere daran interessiert sein volle gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen, damit für den eigenen Studiengang kein Zeitverlust entsteht, zu bekommen.

Um den Studierenden in diesem Sinn optimale Bedingungen zu schaffen, hat die EU das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt, welches helfen soll, die Lernleistungen in ihrem Aufwand zu werten und vergleichbar zu machen und sie von einer auf die andere Lehreinrichtung zu übertragen.

ECTS verbessert die Kooperation unter den Hochschulen durch die Offenlegung und den Austausch von Studiengängen und -die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung der Studiengänge.

  • Was bietet ECTS dem Studierenden?
  • es garantiert die Anerkennung der Studienleistungen im Europäischen Ausland.
  • es gewährt den Zugang zu allen Veranstaltungen, die auch die heimischen Studierenden besuchen, wodurch der Besucher am gesamten akademischen Leben der Gasteinrichtung teilnehmen kann.
  • es ermöglicht weitere Auslandsstudien.

Es kann sein, dass Studierende nach dem Auslandsstudium nicht mehr an ihrer Heimatuniversität sondern weiter an der Gastuniversität (um einen Abschluss zu erlangen) oder an einer dritten Stelle studieren wollen. Diese Einrichtungen entscheiden dann selbst, ob dies möglich ist und welche Bedingungen die Studierenden erfüllen müssen, um übernommen zu werden.

Was bietet ECTS den Hochschulen?

  • ECTS sorgt für Transparenz in den Lehrplänen, indem diese detailliert veröffentlicht und ihre Relevanz für ein Abschlußexamen dargelegt werden.
  • ECTS hilft den Lehrenden bei der Anerkennung von Lehrleistungen, die durch die Inhalte des Studienvertrages zwischen den Studierenden und seiner Heimatuniversität festgelegt wurden.
  • ECTS kann in Einzelfällen dazu anregen, die Lehrpläne sowie die Arbeitsbelastung und die Lernerfolge der Studierenden zu überdenken.
  • mit ECTS festigen die Hochschulen ihre Autonomie und Verantwortlichkeit in allen Entscheidungen über studentische Lernerfolge, ohne dafür die Studiengänge und Bewertungssysteme ändern zu müssen; diese bleiben in jedem Fall genauso wie für die heimischen Studierenden.

b. ECTS Punkte (credits)

ECTS Punkte stellen einen Zahlenwert dar, der der Unterrichtseinheit zugeteilt wird und die Arbeitsleistung der Studierenden beschreibt. Die Punkte spiegeln die Menge an Lernleistung wider, die jede solche Einheit erfordert im Vergleich zur gesamten Lernleistung während des betreffenden Studienjahres. Die Arbeitsbelastung schließt Vorlesungen, Übungen, Praktika, Seminare, ein. ECTS Punkte sind also ein relativer Wert. Im ECTS repräsentieren 60 credits die Lernmenge für ein volles Studienjahr; demnach stehen normalerweise 30 credits für ein Semester. Credits werden nur vergeben, wenn das Lernprogramm vollständig erfüllt wurde und alle dazugehörige Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden.

c. ECTS Bewertungsskala

Das Ergebnis von Prüfungen und anderen Beurteilungen wird gewöhnlich in Stufen angegeben. Es gibt in Europa ganz unterschiedliche Bewertungssysteme. Als Hilfestellung für eine adäquate Übersetzung der einzelnen Systeme für ECTS Studierende wurde die ECTS Bewertungsskala entwickelt. Diese wird anstelle des heimischen Bewertungssystems verwendet, soll sie aber nicht ersetzen. Die Hochschulen entwickeln selbst eine Anpassung ihrer eigenen Bewertung an das ECTS System.

Für jede besuchte Vorlesungsstunde - mit abgeschlossener Prüfung sofern Prüfungsfach -entspricht 1 credit; jede Stunde Übung, Seminar oder Intensivunterricht 1,14 credits.

Pro Studienjahr können maximal 120 credits erlangt werden.

A 2. Voraussetzungen, die von teilnehmenden Studierenden erbracht werden müssen

Studierende, die am Austauschprogramm teilnehmen wollen, erhalten nur dann das Mobilitätsstipendium, wenn sie die Voraussetzungen für den Erhalt eines ERASMUS Stipendiums erfüllen. Diese sind:

  • sie müssen Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU, Islands, Liechtensteins oder Norwegens sein (jedoch darf die Kommission keine Gelder gewähren für Studierende, die nur zwischen Island, Liechtenstein und Norwegen wechseln), -oder Angehörige anderer Länder, wenn sie dauerhaft im Land der entsendenden Universität leben oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder im Flüchtlingsstatus im Land der entsendenden Universität sind.
  • Studierende sollen nicht zur Zahlung von Studiengebühren an der Gastuniversität herangezogen werden. Sie müssen diese Gebühren jedoch für die Zeit des Auslandsaufenthaltes an ihrer Heimatuniversität entrichten, falls erforderlich.
  • während des Auslandsstudiums mit einem ERASMUS Stipendium wird die Zahlung bereits laufender heimatlicher Fördermittel nicht unterbrochen oder gekürzt.
  • ein Studienaufenthalt im Ausland soll nicht weniger als drei Monate und nicht mehr als zwölf Monate betragen;
  • Studierende im ersten Jahr ihrer Ausbildung können nicht für ein ERASMUS- Stipendium ausgewählt werden.

A 2. Allgemeine Informationen

Siehe hierzu die Homepage der LMU München

A 3. Liste der teilnehmenden Einrichtungen

(Unter diesem Punkt sollen einmal die dem ECTS- Programm angeschlossenen Universitäten in Europa aufgeführt werden, an denen Tiermedizin studiert werden kann.)

B 1. An der Tierärztlichen Fakultät der LMU angebotener Studiengang

Ein Hauptziel der Tierärztlichen Fakultät der LMU ist die tierärztliche Ausbildung.

B 2. Postgraduierten- Ausbildung an der Tierärztlichen Fakultät der LMU

Promotion: Die Tierärztliche Fakultät verleiht aufgrund einer Dissertation und einer akademischen Prüfung für die Ludwig-Maximilians-Universität München den Grad

  • eines Doktors der Tiermedizin - (Dr. med. vet.)
  • eines Doktors der Veterinärbiologie – (Dr. rer. biol. vet.) .

Die Promotion dient dem förmlichen Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit.

Das Promotionsverfahren wird vom Promotionsausschuss der Tierärztlichen Fakultät nach Maßgabe der Promotionsordnung durchgeführt.

Ein PhD-Programm wird in Kürze installiert.

Fachtierarzt, Diplomate of European Colleges: An der Tierärztlichen Fakultät der LMU besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung zum Fachtierarzt beziehungsweise zum Diplomate of European Colleges (in verschiedenen Fachgebieten).

B 3. Internationale Kooperationen

Die Tierärztliche Fakultät der LMU München unterhält Beziehungen mit folgenden tierärztlichen Bildungsstätten:

Es existieren im SOCRATES/ERASMUS-Programm bilaterale Studentenaustausch- Abkommen mit den Veterinärfakultäten in:

  • Wrochlaw
  • Madrid
  • Leon
  • Wien
  • Zürich
  • Brno
  • Budapest
  • Bologna
  • Milano
  • Villa Real (Portugal)

Zusätzlich findet ein Studentenaustausch mit den Veterinärfakultäten in Bern und Zürich (Schweiz) statt.

B 4. Das akademische Jahr an der Tierärztlichen Fakultät der LMU

Das Studienjahr ist in zwei Semester aufgeteilt und beginnt allgemein mit dem Wintersemester. Offizieller Semesterbeginn ist im Wintersemester der 1. Oktober und im Sommersemester der 1. April.

Während der vorlesungsfreien Zeit finden die Prüfungen statt.

C Informationen zur Anmeldung und zum Studiengang Tiermedizin

C 1. Aufbau des Tiermedizinstudiums

Die Tierärztliche Ausbildung umfaßt nach den Vorschriften der Approbationsordnung für Tierärzte (TappO, 1999):

  1. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate, §1 Abs. 2 Nr. 3 TappO.
  2. Die tierärztliche Ausbildung setzt sich zusammen aus:
    1. einem wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von viereinhalb Jahren an einer Universität und
    2. einem praktischen Studienteil, § 1 Abs. 2 Nrm. 1 + 2 TappO.
      • 70 Stunden in mind. zwei Wochen über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung.
      • 150 Stunden in mindestens vier Wochen in der kurativen Praxis einer Tierärztin/eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik.
      • 75 Stunden in mind. 3 Wochen in der Hygienekontrolle.
      • 100 Stunden in mind. 3 Wochen in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
      • 75 Stunden in mind. zwei Wochen Wochen in der Überwachung und Untersuchung von Lebensmitteln.
      • 700 Stunden in mind. vier Monaten in der kurativen Praxis einer Tierärztin/eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik oder ein Wahlpraktikum.
  3. folgende Prüfungen:
    1. die Tierärztliche Vorprüfung, die aus dem naturwissenschaftlichen Abschnitt (Vorphysikum) und dem anatomisch-physiologischen Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum) besteht und
    2. die Tierärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.

Das Studium beginnt mit dem Winterhalbjahr. Es gliedert sich in

  • ein vorklinisches Studium (die ersten zwei Studienjahre) und in ein klinisches Studium (die letzten zweieinhalb Studienjahre). Nach einem Studienjahr kann der naturwissenschaftliche Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung und nach einem weiteren Studienjahr der anatomisch- physiologische Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung abgelegt werden. Nach dem ersten klinischen Studienjahr kann der erste Abschnitt und nach dem zweiten klinischen Studienjahr der zweite Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung abgelegt werden. Der dritte Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung kann nach einem weiteren Studienjahr und nach Ableistung der praktischen Ausbildung abgelegt werden. Die praktische Ausbildung darf bereits während des Studiums, d.h. in der vorlesungsfreien Zeit, abgeleistet werden, und zwar:- die praktische Ausbildung in der kurativen Praxis eines Tierarztes oder in einer Tierklinik nach dem Bestehen des ersten Abschnitts der Tierärztlichen Prüfung,
  • die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Hygienekontrolle sowie in einem Wahlpraktikum nach den Bestimmungen der TAppO. Die Approbation als Tierarzt/Tierärztin wird auf Antrag von der zuständigen Behörde des Landes erteilt, in dem der Antragsteller/ die Antragstellerin den dritten Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung bestanden hat.

C 2. Leistungsbewertung

Die an der Tierärztlichen Fakultät der LMU übliche Leistungsbewertung besteht aus einer Skala von fünf Noten (1 bis 5) mit folgenden Definitionen:

SEHR GUT (1) - eine hervorragende Leistung GUT (2) - eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt BEFRIEDIGEND (3) - eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird AUSREICHEND (4) - eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt NICHT AUSREICHEND (5) - eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt

Studierende im ECTS System müssen nach der ECTS Bewertungsskala benotet werden, die 6 Stufen mit folgenden Kriterien hat:

  1. (entspr. 1) HERVORRAGEND (excellent) - eine herausragende Leistung mit nur sehr geringen Fehlern
  2. (entspr. 2) SEHR GUT (very good) - eine über dem Durchschnitt liegende Leistung mit einigen leichten Fehlern
  3. (entspr. 2-3) GUT (good) - eine allgemein solide Leistung mit einigen wesentlichen Fehlern
  4. (entspr. 3) BEFRIEDIGEND (satisfactory) - mäßige Leistung mit auffälligen Fehlern
  5. (entspr. 4) AUSREICHEND (sufficient) - Leistung erfüllt die Minimalanforderungen
  6. (entspr. 5) NICHT BESTANDEN (fail) - Leistung unterhalb der Minimalanforderungen

C 3. Art der Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise

Obligatorische Lehrveranstaltungen finden als Vorlesungen, Übungen und Praktika statt. Kurse, Seminare und Exkursionen gehören nicht zu den obligatorischen Veranstaltungen. Die Vorlesungen werden durch den Studiennachweis belegt, Übungen werden durch Vergabe eines Praktikumsscheins nachgewiesen. Praktika werden durch Bescheinigungen gemäß der Anlagen 9 bis 15 der TAppO nachgewiesen.

D 1. Angebotene Lehrveranstaltungen

siehe Vorlesungsverzeichnis der LMU

Stand: Juli 2004